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RESTAURANTWEEK 2025 HERBST - ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANHANG I: LEISTUNGSPAKETE IM SINNE VON ZIFF. III.3.1 DES VERTRAGS

A. Basispaket (weniger als 40 % der im Restaurant insgesamt verfügbaren Plätze nimmt am Festival teil):

  • 10 Gutscheine
  • Besuch des Festival-Botschafters im Restaurant
  • Zugang zu den Besucherbewertungen
  • Teilnahme an den "RestaurantWeek Awards"

B. Mittleres Paket (40%-65% der im Restaurant insgesamt verfügbaren Plätze nimmt am Festival teil):

  • 8 Gutscheine
  • Besuch des Festival-Botschafters im Restaurant
  • Zugang zu den Besucherbewertungen
  • Teilnahme an den "RestaurantWeek Awards"
  • Zusätzliches Verlinken des Restaurants auf Festivalprofilen in sozialen Netzwerken (Instagram/Facebook)
  • Erwähnung des Namens des Restaurants in einer Pressemitteilung an die Medien - vorausgesetzt, das Restaurant steuert Fotos von guter Qualität bei
  • 5 Codes mit Rabatt im Wert von 10 EUR brutto für Mitarbeiter/Eigentümer/Manager von Restaurants

C. Premium-Paket (mehr als 65 % der im Restaurant insgesamt verfügbaren Plätze nimmt am Festival teil):

  • 6 Gutscheine
  • Besuch des Festival-Botschafters im Restaurant
  • Zugang zu Besucherbewertungen
  • Teilnahme an den "RestaurantWeek Awards"
  • Zusätzliches Verlinken des Restaurants auf Festivalprofilen in sozialen Netzwerken (Instagram/Facebook)
  • Erwähnung des Namens des Restaurants in einer Pressemitteilung an die Medien - vorausgesetzt, das Restaurant steuert Fotos von guter Qualität bei
  • 10 Codes mit Rabatt im Wert von 10 EUR brutto für Mitarbeiter/Eigentümer/Manager von Restaurants
  • Vorrangige Anzeige in Suchergebnissen auf der Plattform - 7 Tage lang wird das Restaurant am Anfang der Suche auf der Website der angezeigt
  • Erwähnung des Restaurants in einem E-Mail-Newsletter (B2C)
  • Erwähnung des Restaurants in einem Artikel in einem anderen Kommunikationsmedium
ANHANG II: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB)
  1. ROLLE UND VERANTWORTLICHKEIT VON RCD
    1. Der Gastronom ist sich bewusst, dass RCD in Vorbereitung auf das Festival Marktrecherche betreibt und Gastronomiebetriebe aussucht und zur Zusammenarbeit einlädt, deren Auftritt, Organisation und Angebot mit der Leitidee des Festivals, d.h. der Förderung einer hochwertigen gastronomischen Kultur, übereinstimmen. RCD übernimmt jedoch gegenüber dem Gastronomen keine Garantie für das Qualitätsniveau der anderen am Festival teilnehmenden Gastronomiebetriebe.
    2. RCD hat sich um die Vermittlung von Bewirtungsverträgen zu bemühen und zu diesem Zweck die Plattform gemäß Ziff. 2 zu betreiben und die Marketingmaßnahmen nach Ziff. 3 vorzunehmen.
    3. Die gegenüber den Besuchern im Rahmen der Festivalausgabe geltenden Verkaufspreise werden von RCD nach seinem eigenen Marketingkonzept, einheitlich für alle am Festival teilnehmenden Gastronomiebetriebe festgelegt. Die Parteien vereinbaren, dass RCD die Menüs des Restaurants zu einem der im Vertrag genannten Preise präsentieren wird, wobei RCD den konkreten Preis nach eigenen Kriterien, die ein geschütztes Know-How von RCD sind, bestimmen kann.
    4. RCD hat das Recht, die vom Gastronomen vorgeschlagenen Menüs aus Qualitätsgründen abzulehnen, mit der Folge, dass der Gastronom Änderungen oder ein anderes Menü vorschlägt.
    5. RCD tritt beim Abschluss des Vertrages zwischen einem Besucher und dem Gastronomen als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Gastronomen auf. RCD ist gegenüber Besuchern nicht verpflichtet, einen Tisch im Restaurant zur Verfügung zu stellen oder das Menü zuzubereiten. Die Parteien des über die Plattform geschlossenen Bewirtungsvertrages sind ausschließlich der Besucher und der Gastronom.
    6. RCD ist nicht verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus einem Bewirtungsvertrag einzustehen.


 

  1. PLATTFORM 
    1. RCD betreibt die Plattform, auf der die am Festival teilnehmenden Gastronomiebetriebe mit ihren Menüs und verfügbaren Tischen präsentiert werden.
    2. RCD sorgt dafür, dass die Plattform den Abschluss von Bewirtungsverträgen zwischen den Gastronomen und Besuchern ermöglicht.
    3. RCD ist verpflichtet, dem Gastronomen eine Unterseite der Plattform, auf der detaillierte Angaben über die auswählbaren Menüs, die in jedem Menü enthaltenen Gerichte und den Standort des Restaurants beinhaltet („Profil“), zur Verfügung zu stellen und, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, 2 Wochen vor dem Festival zu veröffentlichen, vorausgesetzt, der Gastronom hat die ihm nach Ziff. 5.5 dieser Vertragsbedingungen obliegende Verpflichtung, Text- und Fotomaterial im Profil einzupflegen rechtzeitig erfüllt.


 

  1. MARKETINGMASSNAHMEN VON RCD
    1. RCD wird den Namen des Restaurants sowohl in den öffentlichen Medien im Zusammenhang mit der Bewerbung des Festivals veröffentlichen wie auch in den Sozialen Netzwerken, und zwar indem RCD mindestens ein Posting (Tagging des Restaurants) auf dem Profil des RCDs auf Facebook.com oder mindestens ein Posting (Tagging des Restaurants) auf dem Profil des RCDs auf Instagram veröffentlicht.
    2. RCD wird den Namen des Restaurants in ein Mailing aufnehmen, das an die Nutzer des RCDs geschickt wird.
    3. RCD wird dafür sorgen, dass der Name des Restaurants mindestens einmal in der Berichterstattung über das Festival erwähnt wird. Auf die Art und Weise der Berichterstattung hat RCD keinen Einfluss.
    4. RCD stellt dem Restaurant kostenlos gedrucktes Werbematerial zur Verfügung - in Menge und Qualität nach dem Ermessen des RCDs.
    5. RCD kann die RestaurantWeek-Informationskampagne über die klassischen Medien, d.h. Presse, TV, Radio, wie auch über das Internet und soziale Medien durchführen.


 

  1. VERKOSTUNG/FESTIVAL-BOTSCHAFTER
    1. RCD kann nach billigem Ermessen einen Festival-Botschafter in das Restaurant einladen, d.h. eine Person mit einer großen Reichweite in den sozialen Medien, wie Influencer und Meinungsmacher, (im Folgenden "Festival-Botschafter"), die über das Restaurant und das Menü berichten werden. Auf die Art und Weise der Berichterstattung hat RCD keinen Einfluss.
    2. Das Restaurant wird 3 Tage im Voraus über den Besuch des Festival-Botschafters informiert. Der Gastronom wird den Festival-Botschafter, seine Begleitperson und einen Vertreter von RCD empfangen und ihnen auf eigene Kosten je ein Menü (insgesamt drei Menüs) zubereiten und servieren.


 

  1. PFLICHTEN DES GASTRONOMEN
    1. Der Gastronom hat Tische und Sitzplätze im Restaurant in einer Anzahl bereitzustellen, die nicht geringer ist als die gemäß Ziff. III.3.1 des Vertrages in Verbindung mit Anhang I vereinbarte und auf der Plattform angegebene Anzahl.
    2. Die für das Festival zu entwickelten Menüs sind in zwei Varianten zu entwickeln:
  2. Menü A: ein Fleischgericht und
  3. Menü B: vegetarisch, vegan oder Fischgerichte.
  4. Der Gastronom verpflichtet sich, die Menüs ausschließlich über die Plattform und, sofern von RCD freigegeben, durch die RestaurantClub-Mobil-App zu verkaufen.
  5. Das Restaurant ist verpflichtet, einen Kassenbon oder auf Verlangen eines Besuchers oder des RCDs eine Rechnung über die ausgegebenen Menüs auszustellen.
  6. Der Gastronom wird die Beschreibungen und ggfs. Fotomaterial seines Restaurants und der beiden Menüs bereitstellen und in seinem Profil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bis 4 Wochen vor dem Beginn des Festivals hochladen. Binnen gleicher Frist wird der Gastronom die Anzahl der verfügbaren Plätze und andere im Konto als erforderlich gekennzeichneten Angaben ergänzen.
  7. Kommt der Gastronom seiner Verpflichtung, die verfügbaren Plätze auf der Plattform einzupflegen, nicht rechtzeitig nach, werden systemseitig jeweils sechs Plätze für die Slots 12:00 - 13:30, 13:45 - 15:15, 15:30 - 17:00, 18:00 - 19:30, 19:45 - 21:15, 21:30-23:00 von Montag bis Freitag, als verfügbare Plätze eingepflegt. Der Gastronom ist verpflichtet, Bestellungen der Besucher, die die vorstehend genannten Kapazitäten nicht überschreiten, anzunehmen.
  8. RCD übernimmt keine Haftung dafür, dass der Gastronom mehr Sitzplätze zur Verfügung stellt, als es die Hygienevorschriften zulassen.
  9. Der Gastronom wird RCD bis 4 Wochen vor dem Beginn der Festivals das von RCD angeforderte Werbematerial, insbesondere das Logo des Restaurants im Datei-Format JPEG oder PNG übermitteln. Der Gastronom räumt RCD an den übermittelten Inhalten umfassende Nutzungsrechte, wie in Ziff. 7.1 im Einzelnen ausgeführt, ein. Er trägt volle Haftung dafür, dass die von ihm übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, wie in Ziff. 7.3 näher ausgeführt.
  10. Im Übrigen hat der Gastronom dem RCD die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen nach Übermittlung des Auskunftsersuchens zu erteilen.
     
  11. UNTERSTÜTZENDE HANDLUNGEN DES RESTAURANTS
    1. Der Gastronom hat RCD bei dessen Tätigkeiten nach Kräften zu unterstützen.
    2. Der Gastronom gewährt RCD die im jeweiligen Leistungspaket gemäß Ziff. III.3.1 des Vertrages in Verbindung mit Anhang I vereinbarte Anzahl an Gutscheinen zur Verwendung zur Bewerbung des Festivals und der teilnehmenden Gastronomiebetriebe (im Folgenden "Gutschein"). Näheres dazu unter Ziff. 10.4.
    3. Der Gastronom hat ab dem Zeitpunkt der Auslieferung an das Restaurant bis zum Ende des Festivals das von RCD übermittelte Werbematerial in Bezug auf RCD und die RestaurantWeek im Restaurant auszulegen sowie zwei A2-Poster an der Eingangstür des Restaurants und an einer gut sichtbaren Stelle im Restaurant, z. B. an der Toilettentür, auszuhängen.
    4. Sofern von RCD eingeführt, wird der Gastronom Flyer der RestaurantWeek in Visitenkartengröße an prominenter Stelle im Restaurant auslegen und ab Beginn des Online-Menüverkaufs den Rechnungen beilegen;
    5. Sofern von RCD eingeführt, wird der Gastronom während der gesamten Dauer des Festivals Untersetzer auf die Tische, die für Festivalbesucher zur Verfügung stehen, legen.
    6. Sofern der Gastronom über Profile in den sozialen Netzwerken verfügt, wird er über seine Teilnahme an dem RestaurantWeek durch Posts in dem sozialen Netzwerk Facebook oder Instagram gemäß dem Posting-Zeitplan informieren.
    7. Auf Einladung von RCD kann das Restaurant 2 (zwei) zusätzliche Verkostungen veranstalten, d.h. zusätzlich zu der obligatorischen Verkostung gemäß Ziff. 4. Sofern RCD und der Gastronom von dieser Klausel Gebrauch machen verringert sich die Anzahl der Gutscheine, die das Restaurant auf der Grundlage von Ziff. 6.2 zu gewähren hat, um 2 (zwei) Stück. Die Einzelheiten der Durchführung der zusätzlichen Verkostungen werden mit dem Ansprechpartner gesondert vereinbart.
    8. Der Gastronom kann eine E-Mail an die E-Mail-Datenbank des Restaurants (falls vorhanden) senden, mit der die Adressaten über die Teilnahme des Restaurants am Festival vor dessen Beginn informiert werden, und zwar zusammen mit einem Link, der direkt zum Menüverkauf führt. Den vorgenannten Link sendet RCD vor dem Start des Menüverkaufs per E-Mail an den Gastronomen.
       
  12. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS AN WERBEMITTELN/ FREISTELLUNG
    1. Zum Zwecke der Durchführung von Marketingmaßnahmen durch RCD räumt der Gastronom RCD in Bezug auf sämtliche von ihm an RCD übersandten oder im Profil hochgeladene Inhalte das räumlich und zeitlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht ein, inklusive das Recht, Unterlizenzen zu erteilen, die Werbemittel des Restaurants zu nutzen, insbesondere in Bezug auf die Verwendung der Inhalte in folgenden Medien und für folgende Zwecke:
  • Online-Kanäle: Auf der Website von RCD (einschließlich aller Subdomains und Landingpages), in Online-Anzeigen, in E-Mail-Marketing-Kampagnen, in Newslettern sowie in allen sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram, TikTok, X, LinkedIn, Pinterest, YouTube) und Messaging-Diensten.
  • Printmedien: In Pressemitteilungen, Pressemappen, Flyern, Postern, Broschüren, Programmheften, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie in sonstigen gedruckten Werbematerialien.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Für die Nutzung durch Medienpartner, Blogger und Influencer im Rahmen der Berichterstattung über das Festival und RCD.
  • Out-of-Home-Kampagnen: Auf Plakaten, Litfaßsäulen, digitalen Werbeflächen, City-Light-Postern und anderen Werbeträgern im öffentlichen Raum.
  • Interne und externe Präsentationen: Zur Darstellung des Festivals und der Zusammenarbeit gegenüber Geschäftspartnern, Investoren und der Öffentlichkeit.
  • RCD ist berechtigt, die Inhalte im Rahmen der oben genannten Nutzungsarten auch für zukünftige Festivals oder Marketingmaßnahmen zu verwenden, sofern dies im Zusammenhang mit der Förderung des Gastronomen oder des Konzepts des Festivals steht.
  1. Der Gastronom räumt RCD ferner das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, inklusive das Recht, Unterlizenzen zu erteilen, ein, seine Marken, Unternehmenskennzeichen, Designs und ähnliche durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte Güter zum Zwecke der Marketingmaßnahmen nach Ziff. 7.1 zu nutzen.
  2. Der Gastronom sichert zu und gewährleistet, dass das von ihm gelieferte Werbematerial nicht die Urheberrechte, Markenrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Zusicherung stellt der Gastronom RCD von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Nutzung des vom Gastronomen bereitgestellten Werbematerials entstehen, vollumfänglich frei. Dies umfasst insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) sowie etwaige Schadensersatzforderungen oder Bußgelder. § 257 BGB gilt entsprechend.


 

  1. KONKURRENZTÄTIGKEITEN/VERTRAGSTRAFE
    1. Der Gastronom ist verpflichtet, ab dem Beginn des Menüverkaufs bis zur Beendigung des Festivals, an keinen Veranstaltungen teilzunehmen, sei es durch das Eingehen von Verträgen sei es durch eine rein tatsächliche Teilnahme, die mit RestaurantWeek ähnlich sind, ferner keine Werbemaßnahmen durchzuführen, die die RestaurantWeek oder den Verkauf der Menüs des Restaurants mittels der Plattform beeinträchtigen können, und jede Tätigkeit zugunsten anderer, mit RCD konkurrierender Unternehmen zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen ist das Restaurant verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen der nach diesem Vertrag dem RCD zustehenden Provision an RCD zu zahlen.
    2. RCD darf gleichzeitig für mehrere, auch in Konkurrenz zum Restaurant stehende Gastronomiebetriebe, tätig werden.
       
  2. UMGANG MIT BESCHWERDEN
    1. RCD und der Gastronom arbeiten bei der Bearbeitung von Beschwerden eng zusammen.
    2. Wenn RCD eine Beschwerde über ein Menü, das Restaurant oder eine Reservierung erhält, ist der Gastronom verpflichtet, unverzüglich zu antworten, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Zugang entsprechender Informationen von RCD. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt die Beschwerde als vom Restaurant anerkannt, d.h. es wird davon ausgegangen, dass das Restaurant mit der Erstattung des Preises einverstanden ist.
    3. Die endgültige Entscheidung über die Beantwortung der Beschwerde trifft RCD.


 

  1. PROVISION/GUTSCHEINE
    1. RCD erhält als Vergütung für alle mittels der Plattform abgeschlossenen Bewirtungsverträge eine Provision, deren Höhe in Ziff. III.3.3 des Vertrags geregelt ist.
    2. Provisionspflichtig sind alle über das Verkaufssystem der Plattform und, sofern von RCD freigegeben über die RestaurantClub-Mobil-App, abgeschlossenen Bewirtungsverträge, sofern die tatsächliche Ausgabe des Menüs durch den Gastronomen durch einen Kassenbon belegt ist, mit Ausnahme des Verkaufs von Menüs im Austausch gegen Gutscheine und/oder im Rahmen von Verkostungen gemäß Ziff. 4 und 6.7 (nachfolgend "provisionspflichtige Bewirtungsverträge") zu.
    3. Der Provisionsanspruch entsteht sobald und soweit der Besucher das Geschäft ausgeführt, d.h. die Zahlung bewirkt, hat.
    4. Der Gastronom trägt Kosten der vertraglich geschuldeten Gutscheine und Verkostungen. Kostentragung für die vertraglich geschuldeten Gutscheine erfolgt derart, dass die vom Besucher erbrachte Gegenleistung für die ersten verkauften Menüs in der Anzahl, die der Anzahl der Gutscheine gemäß dem Leistungspaket entspricht, zugunsten von RCD gebucht wird. Ist die Anzahl der Gutscheine gemäß dem Leistungspaket erreicht, erhält der Gastronom den Verkaufspreis abzüglich Provision des RCD für jedes weitere verkaufte Menü.
    5. RCD hat keinen Anspruch auf Erstattung weitergehender Kosten oder sonstiger Aufwendungen.
  2. ABRECHNUNG, ZAHLUNGSDIENSTLEISTER UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
    1. Während der Dauer des Festivals übersendet RCD dem Gastronomen per E-Mail eine Reservierungsliste für den jeweiligen Tag, in der die mittels der Plattform abgeschlossenen Reservierungen unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, der Besucher, der gekauften Menüs und etwaiger Zusatzleistungen ausgewiesen sind ("Reservierungsliste").
    2. Der Gastronom ist verpflichtet, über jedes verkaufte und ausgegebene Menü ein Kassenbon auszustellen, und zwar in der Anzahl und Höhe, wie in der von RCD übergebenen Reservierungsliste ausgewiesen. Kommt der Gastronom seiner Verpflichtung gemäß Ziff. 5.4 Satz 2, eine Rechnung auszustellen, nicht binnen fünf Werktagen nach, obwohl ihm das möglich wäre, hat das Restaurant keinen Anspruch auf den Preis für das(die) betroffene(n) Menü(s).
    3. Zahlungen für die auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen sowie deren Weiterleitung an den Gastronomen werden durch PayU S.A. mit Sitz in Poznań, 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186, eingetragen im Unternehmerregister des Amtsgerichts Poznań – Nowe Miasto i Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000274399 ("PayU") abgewickelt. PayU ist ein externer Zahlungsdienstleister und im Register der inländischen Zahlungsinstitute, das von dem polnischen Finanzaufsichtsausschuss (pl.: Komisja Nadzoru Finansowego) geführt wird, unter der Nummer IP 1/2012 eingetragen.
    4. Die „Zahlungsdienstleistungsbedingungen für die Marketplace-Plattform“ von PayU liegen dem Kooperationsvertrag als Anhang IV bei. Mit dem Abschluss des Kooperationsvertrags bestätigt der Gastronom, die Zahlungsdienstleistungsbedingungen von PayU gelesen zu haben und diese anzunehmen.
    5. Das erfolgreiche Durchlaufen des Identifizierungsverfahrens und die Erfüllung anderer, aus den Zahlungsdienstleistungsbedingungen folgender Anforderungen durch den Gastronomen sind Voraussetzungen für die Durchführbarkeit des Kooperationsvertrags. Der Verkauf von Menüs mittels der Plattform kann nur freigeschaltet werden, wenn sämtliche Anforderungen gemäß den Zahlungsdienstleistungsbedingungen erfüllt sind. RCD stellt keine alternativen Technologien zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung.
    6. Der Gastronom ermächtigt PayU, die eingehenden Zahlungen der Besucher für die gekauften Menüs im Namen und für Rechnung des Gastronomen entgegenzunehmen. Die an PayU ausgeführten Zahlungen der Besucher haben gegenüber dem Gastronomen Erfüllungswirkung.
    7. RCD stellt im Profil des Gastronomen eine Übersicht über den Stand der Reservierungen in Echtzeit bereit, ohne dass RCD eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Übersicht schuldet. Die Übersicht enthält u.a. die kumulierte Anzahl der Reservierungen, den kumulierten Wert der Reservierungen, den Saldo nach Abzug der Provision von RCD sowie den voraussichtlichen Saldo für bereits ausgeführte Reservierungen zum nächstliegenden Auszahlungszeitpunkt.
    8. Vorbehaltlich Ziff. 10.4 AVB ist eine Auszahlung der Mittel für Reservierungen, die in der vorangegangenen Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) ausgeführt wurden, jeweils ab dem darauffolgenden Montag möglich. Ein Auszahlungsauftrag kann mittels der Funktionalitäten im Profil des Gastronomen aufgegeben werden und führt zur Auszahlung des gesamten zugunsten des Gastronomen bestehenden Saldos (für die bereits ausgeführten Reservierungen aus der/den vorausgegangenen Kalenderwochen). Sämtliche Zahlungen erfolgen durch PayU in Übereinstimmung mit den Zahlungsdienstleistungsbedingungen für die Marketplace-Plattform (vgl. Anhang IV).
    9. Im Falle von Beschwerden kann der jeweilige Wert der betroffenen Menüs bis zum Abschluss der Beschwerdebearbeitung gesperrt werden. Ist die Beschwerde begründet oder durch den Gastronomen (u.U. stillschweigend) anerkannt und der gezahlte Verkaufspreis zurückzuerstatten, kann der Gastronom keine Auszahlung des Betrages an sich verlangen.
    10. Stehen RCD oder einem Besucher Zahlungsforderungen gegen den Gastronomen zu, sind diese aus dem zugunsten des Gastronomen verbuchten Betrag vorrangig zu befriedigen.
    11. Um jeden Zweifel auszuschließen, vereinbaren die Parteien, dass für die vom Gastronomen vorgenommene Fiskalisierung gemäß Ziff. 11.2 Satz 1 und die Berechnung der Provision der auf der Plattform angewandte Verkaufspreis verbindlich ist.
    12. RCD ist verpflichtet, eine Umsatzsteuerrechnung über die Provision auszustellen.
    13. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die hier vorgesehene Abrechnung die Kosten und Aufwendungen beider Parteien im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erschöpfend regelt.
    14. RCD haftet nicht für Fehler bei der Überweisung von Geldern, die dem Gastronomen aufgrund falscher Überweisungsdaten (einschließlich der Bankkontonummer) entstehen.
  3. LAUFZEIT DES VERTRAGES
    1. Der Vertrag tritt mit dessen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet mit dem Ablauf des letzten Tages des Festivals mit Ausnahme der gegenseitigen Verpflichtungen in Zusammenhang mit:
  4. der Abrechnung, Abwicklung von Zahlungen,
  5. Bearbeitung von Beschwerden,
  6. Freistellungsverpflichtung des Gastronomen,
  7. Verbot von Konkurrenztätigkeiten und Vertragsstrafe,
  8. Vertraulichkeitsvereinbarung,

die bis zur Verjährung der Ansprüche fortgelten. 

  1. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 7 (sieben) Kalendertagen nicht abstellt.
  2. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne eine vorherige Abmahnung kündigen, wenn die andere Partei die Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt oder wenn der Gastronom gegen das Verbot von Konkurrenztätigkeiten verstößt.
  3. Eine Vertragskündigung beendet das Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft. Die bis zum Zugang der Kündigungserklärung bei dem Kündigungsempfänger entstandenen Verpflichtungen, insbesondere zur Erfüllung von bereits abgeschlossenen Bewirtungsverträgen, Abrechnung, Zahlung der Provision und Auskehrung des dem Gastronomen zustehenden Auszahlungsbetrages bleiben hiervon unberührt. Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hat der Gastronom auf Aufforderung von RCD, alle RestaurantWeek-Logos sowie grafische Elemente und Werbematerialien des RCDs unverzüglich von seiner Website und anderen Kommunikationskanälen zu entfernen.
     
  4. BEAUFTRAGUNG MIT DER VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
    1. RCD als für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlicher beauftragt den Gastronomen für die Dauer des Vertrages mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher. Der Zweck der Datenverarbeitung durch den Gastronomen ist die Ausführung von Reservierungen und die Ausgabe der Menüs an die Besucher. Die Datenverarbeitung wird dem Gastronomen nur insoweit anvertraut, als die Daten für den Gastronomen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind und vom RCD freiwillig zur Verfügung gestellt wurden.
    2. Der Gastronom verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:
  5. die vom RCD überlassenen personenbezogenen Daten nur in dem Umfang und zu dem Zweck zu verwenden, der für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und
  6. keine weitere Übermittlung personenbezogener Daten in einer Weise vorzunehmen, die in dem Vertrag nicht vorgesehen ist.


 

  1. PERSONENBEZOGENEN DATEN
    1. Bestimmungen von RCD betreffend die Verarbeitung personenbezogenen Daten des Gastronomen und für ihn handelnden Personen liegen dem Vertrag als Anhang IV bei.
    2. Der Gastronom verpflichtet sich, Anhang IV zu diesem Vertrag allen für ihn auftretenden Personen zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten nach bestem Wissen des Gastronomen von RCD oder von seinen, im Anhang IV benannten Vertragspartnern verarbeitet werden.


 

  1. VERTRAULICHKEIT
    1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Materialien, Informationen und Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages („vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, diese Materialien und Informationen nicht zu verbreiten oder für andere Zwecke als die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Diese Bestimmung umfasst insbesondere alle Informationen technischer, kommerzieller und finanzieller Art über RCD, die der Gastronom im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat. Die Tatsache, dass die Informationen nicht mit einem Hinweis auf deren Vertraulichkeit versehen sind, ändert nichts an der Natur der übermittelten vertraulichen Informationen. Jede Partei darf vertrauliche Informationen nur an ihre Mitarbeiter weitergeben, die sich in einer schriftlichen Erklärung verpflichten, die genannten Informationen nicht weniger vertraulich zu behandeln als in dieser Klausel vorgesehen.
    2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der oben genannten Materialien, Informationen und Daten ist zeitlich unbegrenzt und gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags weiter.


 

  1. PFLICHT ZUR PERSÖNLICHEN VERTRAGSERFÜLLUNG/ABTRETBARKEIT
    1. Der Gastronom verpflichtet sich, den Vertrag persönlich zu erfüllen.
    2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist nur mit Zustimmung des RCDs möglich.
       
  2. VERTRAGSSTÖRUNGEN/HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNG
    1. Im Falle eines nachgewiesenen, unabwendbaren, äußeren Ereignisses oder Zustands, der die Durchführung des Festivals unmöglich macht, ist RCD berechtigt, die Dauer und den Zeitpunkt des Festivals nach billigem Ermessen ganz oder teilweise zu ändern oder zu verkürzen.
    2. RCD haftet nicht für die Störung des vom Gastronomen angegebenen Mailservers, das von Gastronomen für den Empfang von Reservierungslisten genannt wurde.
    3. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich über alle Schwierigkeiten und Hindernisse zu unterrichten, die bei der Durchführung des Vertrags auftreten, und mit der anderen Partei bei der Lösung von Streitfällen zusammenzuarbeiten, die bei der Vertragsdurchführung auftreten.
    4. Im Falle einer Absage des Festivals wird RCD den Gastronomen unverzüglich informieren. Der Gastronom hat gegenüber dem RCD keinen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns, es sei denn, die Absage des Festivals ist auf Vorsatz des oder grobe Fahrlässigkeit RCDs zurückzuführen.
  3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders in dem Vertrag samt Anhängen zum Vertrag definiert, haben die Bedeutung, die Ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website von RCD beigelegt ist.
    2. Fällt das Ende einer nach diesen allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag am Sitz des RCD, verschiebt sich der Fristablauf auf den ersten darauffolgenden Arbeitstag.
    3. Jede Partei verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit, die materiellen und immateriellen Interessen der anderen Partei zu achten und insbesondere ein positives Image der anderen Partei in ihrem Umfeld, insbesondere bei potenziellen Kunden und in den Medien, zu fördern.
    4. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (d.h. mindestens per E-Mail), sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
    5. RCD behält sich das Recht vor, die Dauer des Festivals nach billigem Ermessen zu verlängern, jedoch nicht um mehr als 7 Tage.
    6. Es gilt das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des CISG.
    7. Das Restaurant und alle seine Mitarbeiter sind verpflichtet, alle internen Vorschriften des RCDs einzuhalten, insbesondere die Vorschriften der im Titel des Vertrags definierten Festivalausgabe, die in ihrer aktuellen Fassung unter der Domain restaurant-week.de/regulations abrufbar sind ("Interne Vorschriften"). Im Rahmen der Internen Vorschriften gibt der RCD, soweit dies durch die aktuellen Bedürfnisse im Verlauf des Festivals gerechtfertigt ist, sogenannte Handbücher heraus, d.h. Anweisungen für Restaurants zum Festival und Regelungen für zusätzliche Werbeaktionen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Internen Vorschriften und dem vorliegenden Vertrag gehen die Bestimmungen des Vertrags vor.
    8. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt die Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gütlich beizulegen. Ist es den Parteien nicht möglich, die Streitigkeit innerhalb eines Monats gütlich beizulegen, so wird diese Streitigkeit der endgültigen Entscheidung des für den Sitz des RCDs zuständigen ordentlichen Gerichts unterworfen.
    9. Der Kooperationsvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Vertragspartei.

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen und der Datenschutzbeauftragten:

RCD RestaurantClub GmbH

Storkower Str. 115a

12407 Berlin

E-Mail: [email protected]

Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten:  

E-Mail: [email protected]

Tel.: +49 30 466 92 000

2. Zwecke & Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen 

Der Verantwortliche verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Anbahnung, des Abschlusses und der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Daneben verarbeitet der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO um eine effektive und sichere Kommunikation mit seinen Geschäftspartnern zu gewährleisten und der internen Organisation, sowie der Dokumentation geschäftsbezogener Vorgänge nachkommen zu können.

3. Empfänger Ihrer Daten 

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.

Ihre personenbezogenen Daten können an Dritte weitergegeben werden, deren Dienste wir im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform www.restaurant-week.de und unserer Social-Media-Profile nutzen. Dabei kann es sich um verbundene Unternehmen, die uns beispielsweise IT-Dienste und Kundenservice vermitteln, Anbieter von IT-Lösungen (Wartungsdienste für IT-Systeme, Hosting, Cloud- und E-Mail-Dienste, Unternehmensverwaltungssoftware), Unternehmen, die uns bei Marketingaktivitäten unterstützen oder Zahlungsdienstleister handeln. Der Verantwortliche achtet darauf, Unternehmen, mit denen er zusammenarbeitet oder deren Dienste er in Anspruch nimmt, sorgfältig auszuwählen, und ist stets bemüht, einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.

Jeder Auftragnehmer, dem der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (nachstehend "Auftragsverarbeitungsvertrags" genannt) anvertraut, muss ein angemessenes Sicherheits- und Vertraulichkeitsniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. In der Regel darf ein Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet, personenbezogene Daten an einen anderen Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen weitergeben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können auf Aufforderung und auf gesetzlicher Grundlage auch staatliche Behörden (z. B. das Finanzamt) oder Einrichtungen sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Personenbezogene Daten können auch an Partner des Verantwortlichen (in der Regel Hersteller von Getränken, die im Rahmen eines Festivals angeboten werden) übermittelt werden, mit denen der Verantwortliche einen Kooperationsvertrag, abgeschlossen hat.

Die Weitergabe personenbezogener Daten an nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung zugelassene Stellen darf nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.

 

4. Speicherdauer 

Der Verantwortliche speichert die Daten bis zur vollständigen Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach Ablauf dieser Frist bewahrt der Verantwortliche die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume bis zu 10 Jahre auf. Für diesen Zeitraum werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.

E-Mails werden grundsätzlich für 10 Jahre aufbewahrt. 

5. Ihre Rechte  

Nach dem geltenden Datenschutzrecht stehen Ihnen bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vielfältige Auskunfts- und Interventionsrechte in Bezug auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu. Im Einzelnen:

(a) das Recht auf Löschung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowohl aus dem System des Verantwortlichen als auch aus den Datenbanken von Stellen, mit denen der Verantwortliche zusammenarbeitet oder zusammengearbeitet hat,

(b) das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen,

(c) das Recht auf die Übermittlung Ihrer vom Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts, eine Kopie davon in strukturierter Form zu erhalten,

(d) das Recht, Auskunft über Ihre vom Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung zu verlangen,

(e) das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden

(f) soweit es sich um die Verarbeitung von Daten auf der Grundlage einer Einwilligung handelt, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage der Einwilligung vor ihrem Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;

(g) eine Beschwerde gegen den Verantwortlichen bei der Aufsichtsbehörde einzureichen; in der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden. Hierzu gehört auch die für den Verantwortlichen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit.

6. Übermittlungen in ein Drittland

Der Verantwortliche überträgt grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in ein Drittland.

In Ausnahmefällen kann eine Drittlandsübermittlung in die USA im Zuge der Nutzung von Microsoft 365 als Teil der Microsoft Corporation stattfinden. In diesem Zusammenhang können personenbezogene Daten an Server in den USA übermittelt. Zum Schutz Ihrer Daten wurden jedoch nur europäische Server gewählt. Eine ausschließliche Nutzbarkeit nur in Europa soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Für die USA gibt es seitdem 10. Juli 2023 einen Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework). Allerdings können Datenübermittlung auf diesen Angemessenheitsbeschluss nur dann berufen, wenn das US-amerikanische Unternehmen, welches die Daten empfängt, über eine entsprechende Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework verfügt.  Sicherheitshalber hat der Verantwortliche für Datenübermittlungen in die USA gem. Art. 46 DSGVO nach Maßgabe des Art. 46 Abs. 1 DSGVO als erforderliche Garantie Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO mit Microsoft vereinbart (sog. EU Standard Contractual Clauses). Eine Kopie der mit Microsoft 365 vereinbarten Standarddatenschutzklauseln können Sie auf Anfrage erhalten.

7. Freiwilligkeit der Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch für die Anbahnung, Abschluss und die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich. Die Nichtbereitstellung dieser personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass wir unsere vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können.

ANHANG IV: ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE MARKETPLACE-PLATTFORM

  1. Definitionen
  2. Werktag – ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag.
  3. Identifizierung des Nutzers – die Identifizierung und Überprüfung des Nutzers im Sinne der AML-Vorschriften.
  4. Sanktionen – Sanktionen, Gebühren, Aufwendungen, Forderungen, Belastungen, deren Zahlung von einer Zahlungsorganisation oder einer anderen Finanzinstitution vom Nutzer oder von PayU verlangt wird oder die auf andere Weise direkt oder indirekt gegenüber PayU geltend gemacht werden können und die im Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen des Nutzers stehen.
  5. Käufer – eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das die Anforderungen der Marketplace-Bedingungen erfüllt und Waren oder Dienstleistungen kauft, die vom Nutzer im Rahmen der Marketplace-Plattform angeboten werden.
  6. Zahlungsmethoden – Zahlungsmethoden, die es ermöglichen, Zahlungen zugunsten der Nutzer zu leisten, wie Zahlungskarten, Banküberweisungen, die von Zahlungsorganisationen angeboten werden.
  7. Marketplace-Betreiber – das Unternehmen, das die Marketplace-Plattform anbietet, über die der Nutzer Verkäufe an Käufer tätigt, und das auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit PayU zusammenarbeitet.
  8. Zahlungsorganisation – insbesondere Visa und/oder Mastercard (einschließlich aller lokalen Organisationen dieser Gesellschaften) sowie Banken und andere Organisationen, die die Ausgabe und Nutzung von Kredit- und Debitkarten oder anderen Zahlungsmethoden, einschließlich Banküberweisungen, regeln.
  9. PayU – PayU S.A. mit Sitz in Poznań, 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186, eingetragen im Unternehmerregister des Amtsgerichts Poznań – Nowe Miasto i Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000274399.
  10. Marketplace-Plattform – die vom Marketplace-Betreiber betriebene E-Commerce-Plattform.
  11. AML-Vorschriften – die jeweils geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  12. Regelwerk – dieses Zahlungsdienstleistungsregelwerk für die Marketplace-Plattform.
  13. Marketplace-Regelwerk – das Regelwerk über die Erbringung von Dienstleistungen auf der Marketplace-Plattform, dessen aktuelle Fassung auf der Marketplace-Plattform veröffentlicht wurde.
  14. Regelwerk der Zahlungsorganisation – die geltenden Regeln, Vorschriften, Standards und betrieblichen Richtlinien, die von einer Zahlungsorganisation erlassen wurden, einschließlich der von den Zahlungsorganisationen vorgenommenen Änderungen.
  15. Chargeback-Reklamationen – eine Situation, in der der Kartenherausgeber, eine Zahlungsorganisation oder eine andere Finanzinstitution die Rückzahlung von Mitteln in Bezug auf eine Transaktion verlangt.
  16. DSGVO – die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
  17. Transaktion – die Zahlung durch den Käufer zugunsten des Nutzers unter Nutzung der Dienstleistungen.
  18. Dienstleistungen – die von PayU auf der Marketplace-Plattform gemäß dem Regelwerk erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes.
  19. Gesetz – das Gesetz über Zahlungsdienste.
  20. Nutzer – eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das die Anforderungen des Marketplace-Regelwerks erfüllt und über die Marketplace-Plattform Waren oder Dienstleistungen verkauft, für die die Zahlung unter Nutzung der Dienstleistungen erfolgt.
  21. Auszahlungsstopp – das vorübergehende Aussetzen der Auszahlung von dem Nutzer zustehenden Mitteln durch PayU, entweder eigenständig oder auf Anweisung sowie auf Grundlage der vom Marketplace-Betreiber übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem zwischen dem Nutzer und dem Marketplace-Betreiber geschlossenen Vertrag.
  22. Kartenherausgeber – die Finanzinstitution, die Karten unter dem Dach einer Zahlungsorganisation herausgibt.
  23. Rückerstattung – die Rückzahlung von Mitteln an den Käufer in den in Abschnitt VI Ziffer 3 dieses Regelwerks genannten Fällen, durchgeführt von PayU auf Anweisung des Nutzers oder des Marketplace-Betreibers, unter Verwendung derselben Zahlungsmethode, die für die Transaktion verwendet wurde.
  24. Dienstleister und Beschreibung der Dienstleistungen
  25. Dieses Regelwerk legt die Grundsätze für die Zahlungen fest, die von Käufern zugunsten der Nutzer im Rahmen von Transaktionen auf der Marketplace-Plattform geleistet werden.
  26. Der Dienstleister, der die Zahlungsdienstleistung zugunsten der Nutzer erbringt, ist PayU. PayU tritt bei der Erbringung der Dienstleistungen als Zahlungsdienstleister im Sinne des Gesetzes auf. Die Aufsicht über PayU wird von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego, KNF) ausgeübt (Kontaktdaten der KNF: ul. Piękna 20, 00-549 Warschau, Postfach 419, Infoline: (48) 22 262-58-00), [email protected]). PayU ist im Register der inländischen Zahlungsinstitute, das von der KNF geführt wird, unter der Nummer IP 1/2012 eingetragen.
  27. Die Dienstleistungen sind Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes und umfassen die Entgegennahme von Geldbeträgen durch PayU, die vom Käufer unter Verwendung der dem Käufer zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen überwiesen werden. Diese Zahlungen werden im Rahmen eines von PayU für den Nutzer geführten Abrechnungstools verbucht. Voraussetzung für die Weiterleitung der oben genannten Zahlungen ist das Bestehen einer Geldforderung, die sich aus den zwischen dem Nutzer und dem Käufer im Rahmen der Transaktion geschlossenen Verträgen ergibt.
  28. Im Rahmen der Dienstleistungen ist Folgendes möglich:
  29. die Zahlung durch Käufer für Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen der Marketplace-Plattform angeboten werden, unter Verwendung der von PayU zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden, die von Zahlungsdienstleistern abgewickelt werden, einschließlich:
  • einer Zahlungskarte, die von einer Bank oder einem Abrechnungs- und Autorisierungszentrum akzeptiert wird, das im Rahmen der Dienstleistung zusammenarbeitet,
  • anderer von PayU zur Verfügung gestellter Zahlungsmethoden;
  1. die Durchführung von Auszahlungen per Banküberweisung auf das vom Nutzer definierte Bankkonto.
  2. PayU behält sich das Recht vor:
  3. eine bestimmte Zahlungsmethode nicht zur Verfügung zu stellen; oder
  4. die Verfügbarkeit einer bestimmten Zahlungsmethode auf ausgewählte Waren oder Dienstleistungen zu beschränken, die über die Marketplace-Plattform angeboten werden; oder
  5. eine bestimmte Zahlungsmethode auf einen konkreten Nutzer zu beschränken.
  6. Umfang der Dienstleistungen
  7. Der Nutzer ist verpflichtet, die Identifizierung des Nutzers zu durchlaufen. Zu diesem Zweck hat er PayU die erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Verpflichtungen aus den AML-Vorschriften zu erfüllen. PayU kann die Identifizierung des Nutzers auch auf Grundlage eines anderen im Gesetz vorgesehenen Verfahrens durchführen.
  8. Der Nutzer ist verpflichtet, PayU (über den Marketplace-Betreiber) über alle Änderungen der bei der Registrierung für die Dienstleistung angegebenen Informationen zu informieren. Der Nutzer hat auf Aufforderung von PayU zusätzliche Informationen und ergänzende Unterlagen bereitzustellen, die PayU zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den AML-Vorschriften verlangen kann. Bis zur Übermittlung der oben genannten Dokumente kann PayU die in Artikel II Absatz 4 Buchstabe b genannten Dienstleistungen teilweise aussetzen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass PayU weitere Überprüfungen des Nutzers durchführen kann, einschließlich der Überprüfung der zuvor übermittelten Dokumente und Informationen.
  9. Ein Nutzer, der keine natürliche Person ist, kann verpflichtet werden, PayU Informationen über seine finanzielle Situation, Zahlungsfähigkeit und Liquidität zur Verfügung zu stellen.
  10. Der Nutzer darf die Dienstleistungen ausschließlich persönlich in Anspruch nehmen, und diese sind auf die Nutzung durch den Nutzer zum Empfang von Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen beschränkt, die im Rahmen der Marketplace-Plattform angeboten werden. Der Nutzer darf die Dienstleistungen nicht dazu verwenden, um Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen Dritter zu erleichtern, und darf die Dienstleistungen daher nicht an Dritte weiterverkaufen.
  11. Die Bereitstellung von Zahlungsmethoden für den Nutzer kann der Überprüfung durch die zuständige
  12. Zahlungsorganisation unterliegen, die von PayU jederzeit verlangen kann, die Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsmethode einzustellen. PayU kann die vom Nutzer erhaltenen Registrierungsinformationen an die zuständigen Zahlungsorganisationen weiterleiten, um die Zustimmung für den Zugriff des Nutzers auf deren Zahlungsmethoden zu erhalten.
  13. PayU stellt die einzelnen Zahlungsmethoden auf Grundlage von Verträgen mit den Zahlungsorganisationen zur Verfügung.
  14. Im Rahmen der Dienstleistungen wird PayU die Annahme von Transaktionen in polnischer Währung (PLN) oder einer anderen mit dem Marketplace-Betreiber vereinbarten Währung ermöglichen.
  15. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass PayU im Rahmen der Dienstleistungen Daten verarbeitet, um Betrug im Zusammenhang mit den erbrachten Zahlungsdiensten zu verhindern, und dass PayU daher die Bedingungen für die Zahlungsabwicklung unterschiedlich gestalten oder bestimmte Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen abhängig von der Einstufung des Nutzers in eine bestimmte Risikogruppe machen kann. In begründeten Fällen behält sich PayU das Recht vor, die Abwicklung einer bestimmten Zahlung abzulehnen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verkaufstransaktion, auf deren Grundlage die Zahlung erfolgt, oder an der Rechtmäßigkeit der Zahlung selbst bestehen. PayU haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer infolge der in dem vorherigen Satz genannten Ablehnung entstehen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Maßnahmen zur Betrugsprävention keinen vollständigen Schutz vor unlauteren Transaktionen oder daraus resultierenden Chargeback-Reklamationen oder Sanktionen gewährleisten.
  16. Der Nutzer darf die Dienstleistungen ausschließlich zum Zweck des Erhalts von Zahlungen für von ihm angebotene Waren oder Dienstleistungen nutzen, die über die Marketplace-Plattform auf Grundlage der Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem Marketplace-Betreiber angeboten werden. Der Nutzer darf die Dienstleistungen nicht für den Erhalt von Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen verwenden, (i) wenn deren Angebot oder Erbringung in oder aus dem jeweiligen Land rechtswidrig ist oder (ii) die auf den Listen der verbotenen Waren oder Dienstleistungen gemäß den Regelwerken der Zahlungsorganisationen aufgeführt sind. Diese Liste kann von PayU aktualisiert werden, sofern dies zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, der Einhaltung der Regelwerke der Zahlungsorganisationen, zur Vermeidung hoher Chargeback-Reklamationen oder zur Begrenzung potenziell betrügerischer oder rechtswidriger Transaktionen erforderlich ist. Der Nutzer wird über solche Aktualisierungen durch den Marketplace-Betreiber oder durch PayU informiert. Sollte sich eine veröffentlichte Änderung auf einen wesentlichen Teil der vom Nutzer angebotenen Waren oder Dienstleistungen beziehen, ist der Nutzer berechtigt, den auf Grundlage dieses Regelwerks geschlossenen Vertrag zu kündigen, indem er die Kündigung über die vom Marketplace-Betreiber bereitgestellten Funktionen oder direkt an PayU übermittelt. Der Beginn der Erbringung der Dienstleistungen durch PayU zugunsten des Nutzers ist nicht als Beratung oder Stellungnahme von PayU zur Rechtmäßigkeit der vom Nutzer angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder zum beabsichtigten Verwendungszweck der Dienstleistungen durch den Nutzer auszulegen. Die Dienstleistungen dürfen nicht genutzt werden (und Transaktionen dürfen nicht zur Abwicklung übermittelt werden), um Vorauszahlungen für Waren oder Dienstleistungen des Nutzers zu leisten, deren Lieferung ganz oder teilweise auf einen Zeitpunkt vorgesehen ist, der mehr als 12 Monate nach dem Datum der Abwicklung der Transaktion liegt, aufgrund des Risikos des Auftretens von Chargeback-Reklamationen.
  17. Für die Nutzung der Dienstleistungen ist es erforderlich, ein Gerät zu besitzen, das den Zugang zum Internet ermöglicht, einschließlich eines Programms zur Anzeige von Internetinhalten, sowie über ein Konto bei einer Bank oder Finanzinstitution zu verfügen, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Staat hat, der gleichwertige Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt.
  18. Integration
  19. Der Nutzer wird die Zahlungsdienste von PayU über die Marketplace-Plattform in Anspruch nehmen. PayU übernimmt keine Verantwortung für die Integration des Nutzers in die Marketplace-Plattform.
  20. Der Nutzer ist nicht berechtigt, besonders geschützte Zahlungsdaten zu kopieren oder abzufangen, wie z. B. Kartennummern, CVV-Codes, PIN-Codes usw., die vom Käufer zum Zweck der Abwicklung einer Transaktion unter Nutzung der Dienstleistungen bereitgestellt werden können.
  21. Auszahlung von Mitteln
  22. Im Rahmen der Dienstleistungen stellt PayU dem Nutzer ein System zur Verfügung, das als eine Gesamtheit von Verfahren, Infrastruktur und Beziehungen zu zwischengeschalteten Institutionen verstanden wird, die von PayU organisiert werden und es dem Nutzer ermöglichen, die auf dem Abrechnungstool des Nutzers verbuchten Mittel auf das Bankkonto des Nutzers zu transferieren. Der Auszahlungsauftrag erfolgt im Rahmen der Funktionalitäten der Marketplace-Plattform gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zwischen dem Marketplace-Betreiber und dem Nutzer. Die Häufigkeit der Auszahlungen wird in der Vereinbarung zwischen dem Marketplace-Betreiber und dem Nutzer geregelt. Im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen führt PayU kein Zahlungskonto für den Nutzer.
  23. PayU führt die Auszahlung der im Abrechnungstool des Nutzers verbuchten Mittel spätestens bis zum Ende des nächsten Werktages nach Erhalt des Auszahlungsauftrags durch, auf den in Absatz 1 oben Bezug genommen wird. Falls PayU den Auszahlungsauftrag an einem Tag erhält, der kein Werktag für PayU ist, gilt der Auszahlungsauftrag als am ersten Werktag nach diesem Tag zugegangen. Der Zeitpunkt des Eingangs des Auszahlungsauftrags ist der Zeitpunkt, zu dem der Auszahlungsauftrag bei PayU eingegangen ist. Weder der Nutzer noch der Marketplace-Betreiber sind berechtigt, den Auszahlungsauftrag nach seinem Eingang bei PayU zu widerrufen.
  24. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der im Abrechnungstool verbuchten Mittel durch den Nutzer auf ein Bankkonto sind:
  25. die Möglichkeit, dass die Auszahlung in einer von PayU bereitgestellten Währung von der Bank des Nutzers abgewickelt werden kann; falls die oben genannte Bank Auszahlungen in der von PayU bereitgestellten Währung nicht abwickelt, können die angesammelten Mittel erst nach Änderung des Bankkontos durch den Nutzer auf eine Bank, die Transaktionen in der von PayU bereitgestellten Währung abwickelt, von PayU eingezahlt werden; sowie
  26. das Bankkonto wird von einer Bank oder Finanzinstitution geführt, die ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Land hat, das gleichwertige Standards im Sinne der AML-Vorschriften erfüllt.
  27. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich PayU das Recht vor, eine Auszahlungsstopp vorzunehmen, wenn ein Betrugsverdacht, eine illegale Tätigkeit oder eine Chargeback-Reklamation vorliegt, und zwar für den Zeitraum, der erforderlich ist, um die oben genannten Umstände aufzuklären. Der Marketplace-Betreiber und der Nutzer verpflichten sich, im erforderlichen Umfang mit PayU zusammenzuarbeiten.
  28. PayU kann außerdem das Abrechnungstool in den folgenden Fällen sperren:
  29. bei einer Änderung der Daten des Nutzers, insbesondere der Bankkontonummer, die vom Nutzer für den Empfang von Auszahlungen angegeben wurde,
  30. bei veralteten oder fehlerhaften Daten, die für die Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich sind,
  31. aufgrund einer Mitteilung oder Entscheidung einer zuständigen Behörde,
  32. bei Verdacht auf Geldwäsche, einschließlich des Nichtvorliegens der erforderlichen Dokumente zur Durchführung der Identifizierung des Nutzers,
  33. in Fällen, in denen PayU selbst begründete Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Kontos oder der Transaktionen hat.
  34. Informationen über den Stand der Dienstleistungserbringung sowie Informationen, die zur Identifizierung der zugunsten des Nutzers durchgeführten Zahlungstransaktionen und der beauftragten Auszahlungen erforderlich sind, sind im Rahmen des für den Nutzer auf der Marketplace-Plattform vom Marketplace-Betreiber geführten Kontos verfügbar. Der Zugang zur Übersicht der Zahlungstransaktionen (in elektronischer Form) ist für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab dem Datum ihrer Durchführung gewährleistet. Nach Ablauf des 12-monatigen Zeitraums kann der Nutzer die oben genannten Daten ausschließlich auf Anfrage in elektronischer Form von PayU erhalten. Aufgrund der Zusammenarbeit zwischen PayU und dem Marketplace-Betreiber sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen für die Nutzer hat der Marketplace-Betreiber Zugriff auf Informationen über die Dienstleistungen, insbesondere auf Informationen, die im Rahmen des Nutzerkontos auf der Marketplace-Plattform verfügbar gemacht werden können.
  35. Reklamationen, Chargeback-Reklamationen, Rückerstattungen
  36. Reklamationen
  37. Der Nutzer kann eine Reklamation einreichen, wenn die in diesem Regelwerk vorgesehenen Dienstleistungen nicht erbracht wurden oder nicht gemäß dessen Bestimmungen erbracht werden.
  38. Die Reklamation kann eingereicht werden:
  39. über den Marketplace-Betreiber,
  40. in schriftlicher Form an die Adresse von PayU,
  41. in elektronischer Form über das Kontaktformular auf der Website https://poland.payu.com/pomoc.
  42. Wenn die in der Reklamation angegebenen Daten oder Informationen ergänzt werden müssen, fordert PayU den Beschwerdeführer vor der Bearbeitung der Reklamation auf, diese im angegebenen Umfang zu ergänzen.
  43. PayU bearbeitet die Reklamation innerhalb von 15 Werktagen ab dem Datum des Eingangs. In besonders komplizierten Fällen (z. B. wenn die Bearbeitung der Reklamation die Zusammenarbeit von PayU mit einer Zahlungsorganisation erfordert, die bei der Zahlungsabwicklung beteiligt war) kann die oben genannte Frist um die Zeit verlängert werden, die erforderlich ist, um die notwendigen Informationen von der Bank zu erhalten, jedoch nicht länger als bis zu 35 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Reklamation. PayU informiert den Nutzer über die Verlängerung der Bearbeitungsfrist, gibt den Grund für die Verzögerung an, die zu klärenden Umstände sowie den Termin für die endgültige Antwort.
  44. Die Antwort auf die Reklamation wird von PayU schriftlich oder in elektronischer Form erteilt, sofern der Nutzer dem zugestimmt hat.
  45. Der Nutzer kann eine Beschwerde über eine gesetzeswidrige Handlung von PayU bei der für PayU zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
  46. Wenn der Nutzer mit der Entscheidung von PayU über die Reklamation nicht einverstanden ist, hat der Nutzer die Möglichkeit:
  47. einen Antrag auf Überprüfung der Angelegenheit durch den Finanzombudsmann zu stellen,
  48. eine Beschwerde gegen die Entscheidung von PayU bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego, KNF), einzureichen,
  49. eine Klage gegen PayU vor dem zuständigen ordentlichen Gericht zu erheben.
  50. Chargeback-Reklamationen
  51. Im Falle einer Chargeback-Reklamation ist der Nutzer verpflichtet, mit PayU zusammenzuarbeiten, um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den von den Kartenherausgebern eingeleiteten Reklamationen zu klären. Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet, alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Transaktion, auf deren Grundlage die reklamierte Zahlung erfolgte, bereitzustellen und auf jede Aufforderung von PayU innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer solchen Aufforderung PayU (über den Marketplace-Betreiber) Kopien der Dokumente zur Durchführung der Transaktion, im Rahmen derer der Nutzer die Zahlung per Zahlungskarte erhalten hat, zu übermitteln. Dazu gehören unter anderem: eine Kopie der Versandbestätigung der vom Käufer bestellten Sendung oder eine Bestätigung über die Erbringung der bestellten Dienstleistung sowie Kopien der Empfangsbestätigungen der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Dokumente für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ab dem Datum der Durchführung der Zahlung aufzubewahren.
  52. Rückerstattungen
  53. PayU ermöglicht den Nutzern, dem Käufer eine Rückerstattung der von ihm gezahlten Beträge zu leisten. Die Rückerstattung wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sich auf dem für den Nutzer geführten Abrechnungstool eine ausreichende Menge an Mitteln befindet, die dem Betrag der verlangten Rückerstattung entspricht.
  54. Sofern dies in der Vereinbarung zwischen dem Betreiber und dem Nutzer oder im Marketplace-Regelwerk vorgesehen ist, wird PayU im Falle einer Beanstandung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung/Lieferung von Waren oder der Nichtabholung der Ware durch den Käufer, nach Erhalt eines entsprechenden Auftrags vom Betreiber, die Rückerstattung des Zahlungsbetrages gemäß den Anweisungen dieses Auftrags vornehmen.

Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn sich auf dem für den Nutzer geführten Abrechnungstool eine ausreichende Menge an Mitteln für die Durchführung der Rückerstattung befindet.

  1. Nicht autorisierte Zahlungstransaktionen
  2. Um die Durchführung nicht autorisierter Zahlungstransaktionen zu vermeiden, ist der Nutzer verpflichtet, seine Identifikationsdaten (Login, Passwort) für das Nutzerkonto auf der Marketplace-Plattform nicht an Dritte weiterzugeben.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, PayU unverzüglich den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Identifikationsdaten zu melden, die die Erteilung eines Zahlungsauftrags ermöglichen. Die Meldung ist gemäß den Bestimmungen von Punkt XII unten vorzunehmen, innerhalb von 13 Monaten ab dem Tag der Durchführung der nicht autorisierten oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungstransaktion oder ab dem Tag, an dem die Zahlungstransaktion hätte ausgeführt werden sollen. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb der oben genannten Frist, verfallen die Ansprüche des Nutzers gegenüber PayU aus nicht autorisierten, nicht ausgeführten oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsdiensten.
  4. Sanktionen gemäß den Regelwerken der Zahlungsorganisationen
  5. Im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen bestimmte wesentliche Anforderungen, die in den Regelwerken der Zahlungsorganisationen festgelegt sind, können die Zahlungsorganisationen Sanktionen verhängen. Die Zahlungsorganisationen schützen die Käufer, Nutzer und Anbieter von Zahlungsmethoden vor Missbrauch, Betrug, illegalen Aktivitäten, Gesetzesverstößen, Rufschädigung und übermäßigen Kosten.
  6. Wesentliche Regeln gemäß den Regelwerken der Zahlungsorganisationen, deren Verletzung mit Sanktionen geahndet wird:
  7. die Nutzung einer Zahlungsmethode zur Annahme von Transaktionen für andere Waren und Dienstleistungen des Nutzers als die, für die der Nutzer eine ausdrückliche Genehmigung erhalten hat;
  8. die Nutzung von Zahlungsmethoden zur Annahme von Zahlungen für Waren und Dienstleistungen des Nutzers, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder für die eine Zahlungsorganisation die Nutzung ausdrücklich untersagt hat (z. B. Inhalte für Erwachsene, Drogen, Waffen, Glücksspiel);
  9. die Bereitstellung einer Zahlungsmethode an Dritte / der Weiterverkauf der Nutzung einer Zahlungsmethode an Dritte (die Genehmigung für den Nutzer zur Nutzung von Zahlungsmethoden ist streng persönlich);
  10. die Anzahl der Chargeback-Reklamationen in Bezug auf die Transaktionen des Nutzers liegt über den zulässigen Schwellenwerten;
  11. Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Sicherheit und Vertraulichkeit im Zusammenhang mit Zahlungsdaten;
  12. betrügerische oder irreführende Handlungen, bei denen die Käufer geschädigt werden.
  13. Dem Nutzer wird empfohlen, regelmäßig die aktuellen Regelwerke der Zahlungsorganisationen (zugänglich über den Marketplace-Betreiber) sowie die relevanten Änderungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften, die für seine Waren, Dienstleistungen und Geschäftspraktiken Anwendung finden, zu überprüfen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und der Regelwerke der Zahlungsorganisationen sicherzustellen.
  14. Sollte PayU Kenntnis erlangen oder Informationen über eine potenzielle Situation erhalten, die eine Sanktion in Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen des Nutzers nach sich ziehen könnte, verpflichtet sich der Nutzer, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und mit PayU zusammenzuarbeiten, um die festgestellten Verstöße zu beheben.
  15. Kosten
  16. Der Nutzer trägt keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen durch PayU. Die Abrechnung der PayU zustehenden Vergütung für die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Marketplace-Betreiber und PayU.
  17. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gebühren im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistungen gemäß den von ihm mit Zahlungsdienstleistern (Bank, Zahlungsinstitut oder Abrechnungs- und Autorisierungszentrum) abgeschlossenen Verträgen zu tragen sowie die Kosten der Datenübertragung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen über das Internet zu übernehmen.
  18. Ungeachtet des Vorstehenden kann PayU auf Anweisung des Marketplace-Betreibers den Nutzer (im Wege eines Lastschriftauftrags) mit Beträgen belasten, die sich aus den vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Marketplace-Betreiber und dem Nutzer für die vom Marketplace-Betreiber zugunsten des Nutzers erbrachten Dienstleistungen ergeben. Die Höhe der dem Marketplace-Betreiber zustehenden Beträge wird PayU vom Marketplace-Betreiber in einer Transaktionsmitteilung oder nach der Abwicklung der Transaktion übermittelt.
  19. Datenschutz
  20. PayU ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Nutzer. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Käufer sind in einer gesonderten PayU-Regelung bezüglich der Dienstleistungen für Käufer festgelegt.
  21. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet PayU die folgenden Kategorien von Daten der Nutzer:
  22. Vorname und Nachname,
  23. Wohnanschrift,
  24. E-Mail-Adresse,
  25. Telefonnummer,
  26. Bankkontonummer,
  27. PESEL-Nummer oder Geburtsdatum des Nutzers,
  28. Nummer des Identitätsnachweises,
  29. Steueridentifikationsnummer (NIP), Unternehmensregisternummer (REGON),
  30. Vorname, Nachname und Identifikationsdaten der im Namen des Nutzers handelnden Person.
  31. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden rechtmäßig verarbeitet, insbesondere gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege sowie des Gesetzes.
  32. PayU wählt mit gebührender Sorgfalt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aus und wendet diese an, um den Schutz der verarbeiteten Daten zu gewährleisten, einschließlich softwarebasierter Schutzmaßnahmen (unter anderem Datenverschlüsselungssysteme). PayU schützt die Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen sowie vor ihrer Offenlegung oder ihrem Verlust, vor Zerstörung oder unbefugter Änderung der genannten Daten sowie vor einer Verarbeitung, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstößt. PayU übt eine ständige Kontrolle über den Datenverarbeitungsprozess aus und beschränkt den Zugang zu den Daten so weit wie möglich, wobei entsprechende Berechtigungen nur dann erteilt werden, wenn dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
  33. PayU gewährleistet den Nutzern, deren personenbezogene Daten ihm vom Marketplace-Betreiber übermittelt wurden, die Ausübung der Rechte gemäß der DSGVO. Der Nutzer hat das Recht auf Auskunft über die Daten sowie auf deren Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Nichtunterwerfung unter eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling sowie auf Datenübertragbarkeit und Löschung der Daten.
  34. Die personenbezogenen Daten der Nutzer können übermittelt werden:
  35. an Stellen, die nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Erhalt dieser Daten berechtigt sind, einschließlich der zuständigen Justizbehörden, insbesondere im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von PayU im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch PayU;
  36. je nach der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode können die oben genannten personenbezogenen Daten an Banken, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute, Kartenorganisationen und Zahlungsschemata übermittelt werden, um die Dienstleistungen zu erbringen;
  37. an Unternehmen, die PayU unterstützen, d. h. an Anbieter von IT-Infrastruktur sowie an Anbieter von Tools zur Analyse des Zahlungsrisikos;
  38. an den Marketplace-Betreiber, im Umfang und zu dem Zweck, der für die Berichterstattung und Abrechnung der von PayU für den Marketplace-Betreiber erbrachten Dienstleistungen erforderlich ist, insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung zwischen dem Nutzer und dem Käufer.
  39. Aufgrund der Zusammenarbeit zwischen PayU und dem Marketplace-Betreiber sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen für die Nutzer hat der Marketplace-Betreiber Zugang zu Informationen über die Dienstleistungen, insbesondere zu den Informationen, die den Nutzern im Rahmen des Services zur Verfügung gestellt werden.
  40. Die detaillierten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers durch PayU sind in der Datenschutzerklärung von PayU festgelegt, die auf der Website unter der Domain https://poland.payu.com verfügbar ist.
  41. Haftung
  42. PayU haftet für die Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäße Erbringung von Zahlungstransaktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes, einschließlich der Bestimmungen der Artikel 144 bis 146 des Gesetzes.
  43. PayU haftet nicht für Verzögerungen bei der Überweisung fälliger Beträge auf das Bankkonto des Nutzers, die dadurch verursacht werden, dass der Nutzer keine oder unrichtige bzw. unvollständige Daten angegeben hat, die die ordnungsgemäße Ausführung der Auszahlung gemäß den Anweisungen des Nutzers verhindern.
  44. PayU ist keine Vertragspartei der zwischen dem Käufer und dem Nutzer geschlossenen Verträge und haftet nicht für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der von den Nutzern geschlossenen Verträge, mit Ausnahme der Handlungen, die Bestandteil der Dienstleistungen sind. Insbesondere haftet PayU nicht für die Fähigkeit der Verkäufer, einen Kaufvertrag über Waren oder Dienstleistungen abzuschließen und zu erfüllen, sowie für deren Zahlungsfähigkeit.
  45. Kontakt
  46. Die Sprache, in der PayU mit den Nutzern kommuniziert, ist Polnisch. Alle Dokumente, die das Verhältnis zwischen den Nutzern und PayU regeln, sind in dieser Sprache verfasst.
  47. Jegliche Korrespondenz des Nutzers ist zu richten an:
  48. in schriftlicher Form an die Adresse von PayU oder in elektronischer Form über das auf der Website unter der Adresse https://poland.payu.com/pomoc/ verfügbare Formular;
  49. in elektronischer Form über die Website des Marketplace-Betreibers.
  50. Jegliche Korrespondenz sollte mindestens den Namen des Nutzers und eine Beschreibung des Anliegens enthalten. Die Korrespondenz auf elektronischem Wege erfolgt in der Regel unter Verwendung der E-Mail-Adresse des jeweiligen Nutzers.
  51. Auf Wunsch des Nutzers wird dieses Regelwerk von PayU in schriftlicher (Papier-)Form bereitgestellt.
  52. Änderung des Regelwerks
  53. PayU behält sich das Recht vor, die Bestimmungen des Regelwerks aus folgenden wichtigen Gründen zu ändern:
  54. Erlass eines Urteils durch ein ordentliches Gericht oder einer Entscheidung durch eine staatliche Behörde, die eine Änderung des Regelwerks erforderlich macht;
  55. Änderung von Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von PayU haben;
  56. Verbesserung der Sicherheit, Funktionalität oder des Datenschutzniveaus durch PayU;
  57. Erweiterung oder Verbesserung der Funktionalitäten der Dienstleistungen oder Einstellung bestimmter Funktionalitäten;
  58. Einführung neuer Funktionalitäten im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen.
  59. PayU informiert den Nutzer über etwaige Änderungen der Bestimmungen dieses Regelwerks spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens. Die Information wird auf der Website des Marketplace-Betreibers in einer Weise veröffentlicht, die deren Speicherung und unveränderte Wiedergabe ermöglicht, und wird zusätzlich von PayU per E-Mail an die im Rahmen der Dienstleistungen hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzers versandt oder auf Wunsch des Nutzers in schriftlicher (Papier-)Form bereitgestellt.
  60. Wenn der Nutzer PayU nicht vor dem festgelegten Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Rahmenvereinbarung seinen Widerspruch gegen diese Änderungen mitteilt, gilt dies als Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen. Wenn der Nutzer seinen Widerspruch gegenüber dem Marketplace-Betreiber oder direkt bei PayU einlegt, ohne die Vereinbarung zu kündigen, endet die Vereinbarung am Tag vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen.
  61. Der Nutzer hat das Recht, die Vereinbarung vor dem Datum des vorgeschlagenen Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen, indem er eine Kündigungserklärung über die vom Marketplace-Betreiber bereitgestellten Funktionen oder direkt bei PayU abgibt. In diesem Fall wird die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beendet, wobei die bereits begonnenen Dienstleistungen für den Nutzer gemäß den Bestimmungen dieses Regelwerks abgeschlossen werden.
  62. Schlussbestimmungen
  63. Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen auf Grundlage dieses Regelwerks kommt mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem Marketplace-Betreiber und dem Nutzer gemäß den Bestimmungen des Marketplace-Regelwerks zustande, und zwar für die Dauer des Dienstleistungsvertrages des Marketplace-Betreibers im Rahmen der Marketplace-Plattform gemäß den Bestimmungen des Marketplace-Regelwerks. Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen wird mit sofortiger Wirkung beendet, wenn infolge des nachstehend beschriebenen Verifizierungsverfahrens oder auch zu einem späteren Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrages gemäß den AML-Vorschriften (im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen mit politisch exponierten Personen) die Zustimmung des höheren Managements von PayU für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich wäre und eine solche Zustimmung aufgrund der Anwendung der Verfahren aus den AML-Vorschriften nicht erteilt wird.
  64. Innerhalb von 14 Tagen ab dem Abschluss des Vertrages auf Grundlage dieses Regelwerks kann der Nutzer, der Verbraucher ist, ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten, indem er eine Rücktrittserklärung in elektronischer Form über das auf der Website unter der Adresse https://poland.payu.com/pomoc/ verfügbare Formular oder schriftlich an die Adresse PayU S.A. 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186. Im Falle der Inanspruchnahme der Dienstleistung und deren vollständiger Ausführung vor Ablauf dieser Frist ist eine Rückzahlung jedoch ausgeschlossen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Dienstleistung auf seinen ausdrücklichen Wunsch unmittelbar nach Abschluss des Vertrages über die Erbringung dieser Dienstleistung ausgeführt wird. Das Rücktrittsformular ist Anhang Nr. 1 zu diesem Regelwerk.
  65. Der Nutzer ist berechtigt, den auf Grundlage des Regelwerks geschlossenen Vertrag jederzeit zu kündigen, indem er eine entsprechende Kündigungserklärung in elektronischer Form über die vom Marketplace-Betreiber bereitgestellten Funktionen oder direkt an PayU über das auf der Website unter der Adresse https://poland.payu.com/pomoc/ verfügbare Formular oder schriftlich an die Adresse PayU S.A. 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186.
  66. PayU ist berechtigt, den auf Grundlage dieses Regelwerks geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann PayU die Verarbeitung oder Abwicklung von Transaktionen zugunsten des Nutzers unverzüglich, ganz oder teilweise, aussetzen, wenn:
  67. PayU berechtigterweise der Auffassung ist, dass die vom Nutzer angebotenen Waren oder Dienstleistungen gegen die gesetzlichen Vorschriften des Landes verstoßen, aus dem oder in das die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden;
  68. der Nutzer die Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen wesentlich geändert hat, ohne zuvor die Zustimmung von PayU zur Nutzung der Dienstleistungen für neue oder geänderte Waren- oder Dienstleistungsarten eingeholt zu haben;
  69. der Nutzer wesentliche Bestimmungen des auf Grundlage dieses Regelwerks geschlossenen Vertrages, der Regelwerke der Zahlungsorganisationen oder die geltenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen verletzt hat;
  70. eine Zahlungsorganisation die Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen zugunsten des Nutzers in Bezug auf eine bestimmte Zahlungsmethode verlangt.
  71. Der Inhalt des Regelwerks ist auf der Website unter der Domain https://poland.payu.com in einer Weise verfügbar, die dessen Speicherung und unveränderte Wiedergabe ermöglicht. Ein Link zum aktuellen Inhalt des Regelwerks ist ebenfalls im Rahmen der Marketplace-Plattform verfügbar.
  72. Der Beitritt zu den Dienstleistungen und deren Nutzung durch die Nutzer ist nicht mit der Eröffnung eines Bankkontos verbunden, und sämtliche im Rahmen der Dienstleistungen durchgeführten Vorgänge stellen keine Bankgeschäfte im Sinne des Bankrechts dar.
  73. Das auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und PayU, dessen Gegenstand die unter den Bedingungen dieses Regelwerks erbrachten Dienstleistungen sind, anzuwendende Recht ist das polnische Recht.

Anhang

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR DEN VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN AUF DER MARKETPLACE-PLATTFORM

(dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn der Wunsch besteht, vom Vertrag zurückzutreten)

Das Formular kann elektronisch über das Kontaktformular auf der Website https://poland.payu.com/pomoc/

oder schriftlich an die folgende Adresse gesendet werden:

PayU S.A.

ul. Grunwaldzka 186

60-166 Poznań

Ich/Wir(*) teile(n) hiermit(*) meinen/unseren Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung von Zahlungdienstleistungen auf der Marketplace-Plattform mit.

Vertragsabschlussdatum(*)

Vor- und Nachname des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier erforderlich):

Datum: 

(*) Unzutreffendes streichen.