Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe in den sozialen Medien
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR WETTBEWERBE IN DEN SOZIALEN MEDIEN
RestaurantClub GmbH
(im Folgenden „Teilnahmebedingungen”)
§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
- Wettbewerbe – Wettbewerbe, die nach den in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Regeln durchgeführt werden und deren Inhalt und Bedingungen jeweils im Wettbewerbsbedingungen sowie im Wettbewerbsbeitrag auf der Sozial-Media-Plattform, auf der der Wettbewerb stattfindet, detailliert festgelegt sind.
- Wettbewerbsdetails – die detaillierten Bedingungen und Regeln jedes einzelnen Wettbewerbs sowie die Wettbewerbsbedingungen, die unter www.restaurant-week.de/regulations verfügbar sind.
- Veranstalter – Veranstalter des Wettbewerbs ist die RCD RestaurantClub GmbH mit Sitz in Berlin, Storkower Str. 115a, 10407 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 268930 B. Veranstalter der Wettbewerbe können auch Partner sein, sofern dies in den Wettbewerbsdetails vorgesehen ist („Mitveranstalter“). Die in diesen Teilnahmebedingungen und den Wettbewerbsdetails festgelegten Pflichten des Veranstalters gelten entsprechend für den Mitveranstalter.
- Sponsoren – Sponsoren der Preise in den Wettbewerben sind die in den Wettbewerbsdetails genannten Partner. Sponsor der Wettbewerbe kann auch der Veranstalter sein, sofern dies in den Wettbewerbsdetails vorgesehen ist.
- Festival – eine vom Veranstalter unter dem Namen „RestaurantWeek“ organisierte kulinarische Veranstaltung.
- Gewinner des Wettbewerbs – die Person, die im Rahmen des Wettbewerbs ausgezeichnet wurde.
- Soziale Medien – soziale Netzwerke, insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, Twitter.
- Teilnehmer – volljährige natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit, die ihre Teilnahme am Wettbewerb gemäß den in den Teilnahmebedingungen beschriebenen Regeln anmeldet, und die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Preise – Preise, die für Leistungen im Rahmen der Wettbewerbe vorgesehen sind und jeweils in den Wettbewerbsdetails festgelegt werden.
- Partner – mit dem Veranstalter kooperierende Einrichtungen, insbesondere Gastronomen, Sponsoren, Medienpartner, Festivalpartner.
- Wettbewerbsjurys – Wettbewerbsjurys, bestehend aus Vertretern des Veranstalters und/oder des Sponsors, die zur Entscheidung über die Ergebnisse des Wettbewerbs befugt sind.
- Wettbewerbswebsite – www.restaurant-week.de sowie jede andere in den Wettbewerbsdetails angegebene Website, auf der die Wettbewerbsbedingungen zu finden sind.
§ 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Der Veranstalter führt Wettbewerbe durch, deren Inhalt jeweils in den Wettbewerbsdetails festgelegt ist, die auf der Website der Sozial-Media-Plattform veröffentlicht werden, auf der der Wettbewerb stattfindet.
- Die vorliegenden Teilnahmebedingungen legen die Bedingungen des Wettbewerbs fest, die der Teilnehmer mit der Anmeldung zum Wettbewerb akzeptiert.
- Die Wettbewerbe werden landesweit ausgerichtet, sofern in den Wettbewerbsdetails nichts anderes festgelegt ist.
- Die Wettbewerbe sind nicht als Glückspiele gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) vom 27. Oktober 2020 (GVBl. 2021 S. 97, 288, BayRS 02-30-I in der jeweils gültigen Fassung) erlaubnispflichtig. Der Veranstalter erklärt, dass die Wettbewerbe keine Glücksspiele, Tombolas, Wetten oder Werbe-Lotterien, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, oder eine andere gemäß der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Form darstellen.
- An den Wettbewerben dürfen nicht teilnehmen: der Sponsor, Mitarbeiter des Sponsors, der Veranstalter, Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Ehepartner, Nachkommen, Vorfahren und Geschwister.
- Während der Dauer der Wettbewerbe kann der Veranstalter den Teilnehmern mittels elektronischer Kommunikationsmittel Nachrichten im Zusammenhang mit dem Ablauf der Wettbewerbe zusenden.
- Die Teilnahme an den Wettbewerben ist freiwillig.
- Die Aufsicht über die Ordnungsmäßigkeit und den Ablauf eines Wettbewerbs, d. h. die Bereitstellung von Informationen zum Wettbewerb sowie die Bearbeitung von Beschwerden, obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter erklärt, dass für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Wettbewerb ergeben, ausschließlich der Veranstalter haftet – was die Haftung von sozialen Plattformen ausschließt.
§ 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Um an einem bestimmten Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie insgesamt:
- Die Wettbewerbsbedingungen sowie die in den sozialen Medien veröffentlichten Wettbewerbsdetails lesen.
- Die Teilnahme bestätigen oder sich für den Wettbewerb gemäß den Bestimmungen der Wettbewerbsdetails anmelden.
- Mit der Anmeldung für den Wettbewerb erklärt der Teilnehmer, dass er/sie:
- eine volljährige natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit ist;
- die Wettbewerbsbedingungen und die Wettbewerbsdetails zur Kenntnis genommen hat und uneingeschränkt akzeptiert;
- sich verpflichtet, die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen, etwaiger zusätzlichen Wettbewerbsbedingungen, der Wettbewerbsdetails sowie der Nutzungsbedingungen der sozialen Medien, in denen der Wettbewerb stattfindet, einzuhalten;
- der Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb zustimmt;
- ein registrierter Nutzer des sozialen Netzwerks, in dem der Wettbewerb stattfindet, ist.
- Die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 dieses Paragraphen genannten Bedingungen sowie die Ausführung der in den Wettbewerbsdetails beschriebenen Wettbewerbsaufgabe gelten als Anmeldung zum Wettbewerb („Wettbewerbsanmeldung“), sofern in den Wettbewerbsdetails nichts anderes bestimmt ist.
- Der Wettbewerb wird in Form eines Wettbewerbsbeitrags durchgeführt, der in den sozialen Medien veröffentlicht wird, in denen der Wettbewerb stattfindet.
- Die Dauer des Wettbewerbs ist in den Wettbewerbsdetails festgelegt.
- Die Wettbewerbsaufgabe ist in den Wettbewerbsdetails festgelegt.
- In jedem Wettbewerb wählt die Wettbewerbsjury in Übereinstimmung mit den in den Wettbewerbsdetails festgelegten Regeln eine oder mehrere Personen aus den Teilnehmern aus, die zum Gewinner/zu Gewinnern des Wettbewerbs gekürt werden.
- Wettbewerbsbeiträge, die die in § 3 Abs. 1 und 2 festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht angenommen.
- Die Teilnehmer der Wettbewerbe sind verpflichtet, diese Teilnahmebedingungen, etwaige Wettbewerbsbedingungen sowie die Wettbewerbsdetails einzuhalten und ihre Handlungen in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks und den geltenden Rechtsvorschriften durchzuführen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und in extremen Fällen die Teilnahme jener Teilnehmer zu sperren, die gegen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, etwaiger Wettbewerbsbedingungen und der Wettbewerbsdetails verstoßen, insbesondere wenn sie Handlungen vornehmen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese zu Versuchen führen könnten, die Teilnahmebedingungen, etwaige Wettbewerbsbedingungen oder Wettbewerbsdetails sowie die allgemein geltenden Vorschriften zu umgehen oder Handlungen vornehmen, die die berechtigten Interessen des Veranstalters oder des Sponsors verletzen oder deren Image und Ruf schädigen, Handlungen unter Verwendung eines Kontos/Profils vornehmen, das nicht gemäß den Regeln des jeweiligen sozialen Netzwerks erstellt wurde, Handlungen unter Verwendung von Konten/Profilen Dritter vornehmen, die gegen die Regeln des sozialen Netzwerks verstoßen, in den Ablauf des Wettbewerbs eingreifen oder fiktive Konten/Profile in dem jeweiligen sozialen Netzwerk erstellen, um die Altersüberprüfung zu umgehen.
§ 4 URHEBERRECHTE
- Sofern die Teilnahme am Wettbewerb mit der Verpflichtung des Teilnehmers verbunden ist, ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung („Werk“) zu schaffen, erklärt jeder Teilnehmer, der das Werk im Rahmen des Wettbewerbs geschaffen hat, dass er der alleinige Urheber des geschaffenen Werks ist und er zur Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte und der Verwertungsrechte auf ausschließlicher Basis berechtigt ist oder erklärt, dass das im Rahmen des Wettbewerbs geschaffene Werk nach seinem besten Wissen keine Urheberrechte Dritter verletzt.
- Durch die Abgabe der Wettbewerbsaufgabe räumt der Teilnehmer dem Veranstalter oder ggfs. dem Sponsor urheberrechtliche Nutzungsrechte (nicht ausschließliche Lizenz, ohne zeitliche und territoriale Beschränkungen) an dem Werk ein und erklärt die Zustimmung zur Bearbeitung und Verbreitung des Werks in allen Verwertungsbereichen ohne zusätzliche Vergütung, es sei denn § 32a UrhG ist anwendbar,, insbesondere im Hinblick auf:
- die Aufzeichnung und Vervielfältigung des Werks oder seiner Exemplare;
- die Herstellung von Kopien eines Fotos mittels bestimmter Techniken, darunter Druck-, Reprografie-, magnetische Aufzeichnungs- und digitale Techniken;
- den Handel mit dem Original oder mit Exemplaren des Werks;
- das Inverkehrbringen, die Überlassung oder die Vermietung des Werks oder seiner Exemplare;
- Verbreitung des Werks auf andere als die oben genannten Weisen, einschließlich öffentlicher Aufführung, Ausstellung, Vorführung, Wiedergabe sowie Ausstrahlung und Wiedergabe, sowie öffentliche Zugänglichmachung des Werks in einer Weise, dass jeder an einem Ort und zu einer Zeit seiner Wahl Zugang dazu hat.
- Der Teilnehmer stellt den Veranstalter oder den Sponsor von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Nutzungsrechte an dem prämierten Werk, die gemäß den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen und der Wettbewerbsdetails dem Veranstalter oder dem Sponsor eingeräumt wurden, dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Preisverleihung nicht zustanden.
- Alle geistigen Eigentumsrechte am Wettbewerb stehen dem Veranstalter zu. Die Teilnahme am Wettbewerb führt in keiner Weise zum Erwerb von geistigen Eigentumsrechten durch die Teilnehmer. Es ist untersagt, in irgendeiner Weise die geistigen Eigentumsrechte im Rahmen des Wettbewerbs zu verletzen, insbesondere: das Kopieren, Ändern sowie die elektronische oder sonstige Übertragung des Wettbewerbsmechanismus oder von Teilen davon sowie einzelner Werke und Datenbanken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters sowie die Nutzung des Wettbewerbs in einer Weise, die gegen die Teilnahmebedingungen oder allgemein geltende Vorschriften verstößt.
§ 5 PREISE IM WETTBEWERB UND VERGABEMODALITÄTEN
- In jedem Wettbewerb sind Preise vorgesehen. Die Preise des Wettbewerbs sind die Gegenstände, die in den Wettbewerbsdetails sowie im Wettbewerbsbeitrag aufgeführten sind, der in dem jeweiligen sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, in dem der Wettbewerb stattfindet.
- Nach den in den Wettbewerbsdetails festgelegten Regeln wählen die vom Veranstalter eingesetzten Wettbewerbjurys aus den Teilnehmern des jeweiligen Wettbewerbs eine bestimmte Anzahl von Personen aus, die nach subjektiver Einschätzung der Wettbewerbsjurys die vorgegebene Wettbewerbsaufgabe am besten erfüllt haben.
- Zu den Aufgaben der Wettbewerbsjurys gehören die Auswahl der Gewinner der Wettbewerbe sowie die Feststellung der Gültigkeit der Wettbewerbsergebnisse und die Sicherstellung des Prozesses zur Erfassung der Daten, die für die Übergabe der Preise an die Gewinner der Wettbewerbe erforderlich sind, sowie die Beachtung der Fristen für deren Zustellung.
- Die in diesem Absatz festgelegten Aufgaben der Wettbewerbsjurys werden gemäß den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, etwaiger Wettbewerbsbedingungen, den Wettbewerbsdetails und den Grundsätzen der vollständigen Zuverlässigkeit der durchgeführten Maßnahmen ausgeführt.
§ 6 ÄNDERUNG DER WETTBEWERBSREGELN
Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Änderungen an diesen Teilnahmebedingungen und den Wettbewerbsdetails vorzunehmen, sofern dies keine Beeinträchtigung der Rechte der Wettbewerbsteilnehmer zur Folge hat. Der geänderte Wortlaut der Teilnahmebedingungen und der Wettbewerbsdetails gilt jeweils ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung auf der Wettbewerbswebsite und in den sozialen Medien. Im Falle höherer Gewalt oder eines anderen Ereignisses, auf das der Veranstalter keinen Einfluss hat, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Wettbewerbe zu verlängern, zu verkürzen, auszusetzen, zu unterbrechen oder abzusagen. In diesem Fall informiert der Veranstalter die Teilnehmer über die Gründe für die vorgenommenen Änderungen.
§ 7 DATENSCHUTZ
- Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter.
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Rechtsvorschriften verarbeitet.
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a) Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich der Entgegennahme von Anmeldungen, der Ermittlung der Gewinner und der Übergabe der Preise,
b) zur Erfüllung der dem Veranstalter obliegenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere steuerlicher Verpflichtungen,
c) Bearbeitung von Beschwerden und Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
a) Art. 6 Abs. 1 b DSGVO – soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist,
b) Art. 6 Abs. 1 c DSGVO – soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist,
c) Art. 6 Abs. 1 f DSGVO – im Rahmen des berechtigten Interesses des Veranstalters.
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer können an mit dem Veranstalter kooperierende Stellen weitergegeben werden, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist, insbesondere an Stellen, die für den IT-Betrieb, den Versand der Preise oder die rechtliche Betreuung zuständig sind.
- Die personenbezogenen Daten werden für den zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Zeitraum gespeichert und nach dessen Beendigung für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum oder bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche aufbewahrt.
- Der Teilnehmer hat das Recht:
a) auf Auskunft über seine Daten,
b) auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
c) einen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen,
d) eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen, wobei in der Regel die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltsortes des Betroffenen oder unseres Sitzes in Berlin zuständig ist..
- Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch für die Teilnahme am Wettbewerb und den Erhalt des Preises erforderlich.
- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer umfasst folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- Vor- und Nachname,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- Lieferadresse für den Preis.
§ 8 BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE, ÜBERGABE DER PREISE
- Die Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse erfolgt in Form eines Kommentars zum Wettbewerbsbeitrag in den sozialen Medien, in denen der Wettbewerb durchgeführt wird, durch Nennung des Gewinners oder der Gewinner des Wettbewerbs. Die Gewinner der Wettbewerbe werden zusätzlich per privater Nachricht innerhalb der in den Wettbewerbsdetails festgelegten Frist über die Vergabe der Preise benachrichtigt.
- Die Gewinner der Wettbewerbe sind verpflichtet, ihre für die Aushändigung des Preises erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben, darunter unter anderem: Vorname, Nachname, Straße, Haus-/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort, Anschrift des Finanzamtes zum Zwecke der Abrechnung des Preises, und zwar innerhalb der in den Wettbewerbsdetails festgelegten Frist. Gleichzeitig erklärt sich jeder Gewinner des Wettbewerbs damit einverstanden, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs in den sozialen Medien, in denen der Wettbewerb durchgeführt wird, sowie auf der Wettbewerbswebsite unter Angabe seines Vornamens, Nachnamens und Wohnorts veröffentlicht werden.
- Der Gewinner des Wettbewerbs ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich über eine Änderung der Adresse oder anderer zuvor zur Zustellung des Preises angegebener Daten zu informieren.
- Jeder Gewinner des Wettbewerbs ist nach Erhalt des Preises verpflichtet, den Erhalt des Preises schriftlich auf einem Empfangsprotokoll zu bestätigen, wobei er seinen Vor- und Nachnamen sowie das Datum des Preiserhalts leserlich anzugeben hat, es sei denn, der Veranstalter befreit ihn von dieser Verpflichtung.
- Falls der Gewinner des Wettbewerbs seine in Absatz 2 genannten Daten nicht innerhalb der in den Wettbewerbsdetails angegebenen Frist übermittelt, verliert der Gewinner des Wettbewerbs seinen Anspruch auf den Preis, und der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen einen anderen Gewinner des Wettbewerbs bestimmen oder den Preis an den Sponsor zurückgeben.
- Der Gewinner des Wettbewerbs hat keinen Anspruch auf bestimmte Eigenschaften des Preises oder auf den Erhalt eines (Geld- oder Sach-)Äquivalents.
§ 9 BESCHWERDEN
- Alle Beschwerden im Zusammenhang mit den Wettbewerben sind an die Adresse des Veranstalters in der in den Wettbewerbsdetails festgelegten Weise vor Ablauf der Wettbewerbsdauer und nach dessen Beendigung, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Beendigung, zu richten.
- Beschwerden, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
- Beschwerden müssen den Vor- und Nachnamen sowie die genaue Anschrift des Teilnehmers enthalten und eine genaue Beschreibung sowie die Angabe des Grundes der Beschwerde enthalten. Beschwerden werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Veranstalter bearbeitet.
- Der Veranstalter entscheidet über Beschwerden auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen sowie der Wettbewerbsdetails.
- Der Teilnehmer, der eine Beschwerde einreicht, wird innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung der Beschwerde auf demselben Weg, auf dem die Beschwerde eingereicht wurde (E-Mail, Einschreiben), über die Entscheidung des Veranstalters informiert.
- Alle Informationen zu den Wettbewerben erhalten die Teilnehmer durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter. Antworten werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen erteilt.
§ 10 HAFTUNGSUMFANG DES VERANSTALTERS
- Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der Daten der Wettbewerbsteilnehmer, einschließlich der Unmöglichkeit der Übergabe von Preisen aus Gründen, die auf Seiten des Teilnehmers liegen, insbesondere wenn dieser keine echte Anschrift angegeben hat oder die angegebenen Daten unvollständig oder veraltet sind.
- Der Veranstalter erklärt, dass er keine Kontrolle oder Überwachung der von den Teilnehmern eingestellten Inhalte hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Wahrhaftigkeit durchführt, vorbehaltlich von Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder allgemein geltende Vorschriften.
§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Teilnahmebedingungen jedes Wettbewerbs sind unter www.restaurant-week.de/regulations verfügbar.
Wettbewerbsdetails sind während der gesamten Dauer des jeweiligen Wettbewerbs in den sozialen Medien verfügbar.
Alle Informationen zum Wettbewerb, die in Werbe- und Promotionsmaterialien enthalten sind, dienen lediglich der Orientierung; der Umfang der Rechte der Wettbewerbsteilnehmer und des Veranstalters wird hingegen auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, etwaiger Wettbewerbsbedingungen und der Wettbewerbsdetails geregelt und beurteilt.
Sowohl die Teilnehmer als auch der Veranstalter sind bestrebt, alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen, etwaigen Wettbewerbsbedingungen und den Wettbewerbsdetails ergeben, gütlich und auf dem Verhandlungsweg beizulegen.
Diese Teilnahmebedingungen treten am 28. Mai 2026 in Kraft.